Steuererklärung und Einkommensteuererklärung

Ihre Einkommensteuererklärung oder andere Steuerklärungen werden von unserer Kanzlei in München nach Beauftragung und Besprechung Ihrer privaten und beruflichen Situation erstellt. Verschiedene Absetzmöglichkeiten werden hinterfragt und in die Steuererklärung eingearbeitet. Unser Steuerbüro bietet kompetente Steuerberatung insbesondere bei folgenden Steuererklärungen an.

Steuererklärungen für Unternehmen, Körperschaften, Vereine und Stiftungen

  • Erbschaftsteuererklärung bei Erbschaft von betrieblichen und privatem Vermögen
  • Schenkungsteuererklärung bei Schenkungen aller Art z. B. Sparguthaben, Aktien, Immobilien, Beteiligungen oder Betrieben
  • Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewinnfeststellungserklärung für Einzelunternehmer, Selbständige und Existenzgründer
  • Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für Freiberufler und einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung für die Partnerschaftsgesellschaft mbB
  • Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung
  • Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für die Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für Kapitalgesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaft (AG), Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) und private limited company (Ltd.)
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für den gemeinnützigen Verein mit
  • Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für den wirtschaftlichen Verein und andere Körperschaften
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für eine gemeinnützige Stiftung und Familienstiftung

Einblick in unseren Leistungsumfang für Privatpersonen

  • Einkommensteuererklärung für Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften aus Vermietung, Renten und Kapitalerträgen, etc.
  • Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer z. B. bei Aus- und Weiterbildung, beruflicher Umzug, doppelter Haushalt, Abfindung, etc.
  • Einkommensteuererklärung für Steuer-Ausländer z.B. aus der Schweiz, Italien oder Österreich mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige)
  • Erbschaftsteuererklärung bei Erbschaft von betrieblichen und privatem Vermögen
  • Schenkungsteuererklärung bei Schenkungen aller Art z. B. Sparguthaben, Aktien, Immobilien, Beteiligungen oder Betrieben

Die Einkommensteuererklärung wird nach Ihrer Freigabe von uns an das zuständige Wohnsitzfinanzamt z. B. Finanzamt Bitterfeld-Wolfen elektronisch übermittelt, um eine schnellere Veranlagung zu ermöglichen. Den Termin legen Sie fest.

Bei Steuerpflichtigen mit selbstständigen Einkünften z. B. als Freiberufler oder Gewerbetreibende oder nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt.

Anstatt der Unterschrift auf der Steuererklärung unterschreibt der Mandant eine Einverständniserklärung ggf. mit Bestimmung des Übertragungszeitpunkt zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt.

 



Online-Buchführung

Wir übernehmen die lückenlose, sorgfältige und pünktliche Erledigung aller Buchhaltungsarbeiten einschließlich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Im Zuge der Digitalisierung bietet die von uns angewandte Addison-Software "OneClick" unkomplizierte Methoden, zum Erfassen aller Belege und zur Erstellung einer Onlinebuchhaltung.


 

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

Kontaktieren Sie uns einfach über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder rufen Sie uns unter der 034691 3340 an

Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Steuerberatung und Unternehmensberatung sowie der Beratung bei Existenzgründung sollen in Einklang stehen. Wir beraten Sie gerne.